Arbeitslosenversicherung

Diverse Hürden für den Leistungsbezug

Auch wenn die Arbeitslosenquote in der Schweiz im internationalen Vergleich tief ist, kann es jeden treffen, überraschend die Stelle zu verlieren und die Leistungen dieser Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Streitfälle gibt es immer wieder bezüglich der Frage, ob und inwieweit die anspruchsberechtigte Person ihre Arbeitslosigkeit selber verschuldet hat und die Arbeitslosenversicherung deshalb berechtigt ist, das Taggeld über mehrere Wochen einzustellen (sogenannte Einstelltage). Gerne unterstützen wir Sie schon frühzeitig und auch im Kontakt mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber, um Sie vor solchen Sanktionen möglichst zu bewahren.

Personen, welche in Ihrer eigenen AG oder GmbH angestellt waren und aus wirtschaftlichen Gründen diese Arbeit aufgeben müssen, stellen häufig überrascht fest, dass Sie über Jahre Prämien für die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben und nun keine Leistungen erhalten. Durch unsere frühzeitige Beratung können Sie solche Frustrationen vermeiden.