Invalidenversicherung

Länger andauernde Arbeitsunfähigkeit

Die Invalidenversicherung (IV) erbringt diverse Leistungen wie Eingliederungsmassnahmen, Invalidenrenten oder Hilflosenentschädigungen. In den letzten Jahren wurde der Bereich der Eingliederungsmassnahmen ausgebaut. Die Idee dieses Ausbaus ist, durch frühzeitige Hilfe eine längerfristige Invalidität zu vermeiden. Es wurde dabei ein vielfältiges Angebot an Massnahmen eingerichtet, wobei der Überblick für Laien verloren ging. Gerne unterstützen wir Betroffene und Arbeitgebende in der Frage, welche Angebote der Invalidenversicherung genutzt werden können.

Sollte dennoch eine Invalidität nicht vermieden werden können, richtet die Invalidenversicherung nach einer Wartezeit von 1 Jahr eine Invalidenrente aus. Voraussetzung ist aber eine rechtzeitige Anmeldung, d.h., mindestens 6 Monate vorher.

In der Praxis ist es leider so, dass die Abklärungen der Invalidenversicherung sehr lange dauern und es sogar dazu kommen kann, dass die Krankentaggeldversicherung ihre Leistungen einstellt, bevor ein Entscheid der Invalidenversicherung vorliegt. Auch hier können wir Sie beraten, wie Sie allenfalls eine solche Lücke überbrücken können. Im Hinblick auf Ihren Anspruch auf eine Invalidenrente ist es wichtig, dass Sie schon in der Abklärungsphase auf eine fachlich kompetente Unterstützung zählen können, so beispielsweise bei den immer häufiger durchgeführten Begutachtungen durch Fachärzte oder MEDAS-Stellen. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung, Sie in diesem Prozess kompetent zu begleiten.