Haftung bei Werken

Wer haftet bei mangelhaftem Werk?

Ein Haus, eine Treppe vor dem Haus, das Trottoir, der Lift in einem Gebäude, all diese„"Werke“ können mangelhaft sein oder aufgrund eines mangelhaften Unterhaltes einen Personenschaden verursachen. Rutschen Sie auf einer Treppe oder auf einem vereisten Trottoir aus, klemmen Sie sich bei einer defekten Lifttüre den Arm ein oder stürzen Sie über ein zu tiefes Balkongeländer, so sind das alles Situationen, bei denen die Haftung des Werkeigentümers, also des Eigentümers des entsprechenden Hauses oder die Gemeinde, zu welcher dieses Trottoir gehört, haftpflichtig sein können. Auch hier gilt es, die Haftpflicht sorgfältig abzuklären, damit Sie Ihren Schaden durch den Haftpflichtigen gedeckt erhalten.