Ergänzungsleistungen

Reicht Ihre Rente nicht zum Leben aus?

Invaliden- oder Altersrentner und -rentnerinnen, welchen die Rente zum Leben nicht reicht, können in ihrer Gemeinde einen Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen.

Am 1. Januar 2021 wurden die Voraussetzungen zum Bezug von Ergänzungsleistungen erheblich verschärft. Es kann rückwirkend ohne zeitliche Begrenzung ein Vermögensverzicht geltend gemacht werden und damit ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen noch viele Jahre später verunmöglicht werden. Gerade bei Übertragung von Wohneigentum auf die Nachkommen ist eine rechtzeitige Beratung dringend geraten.