Versicherungsrecht

Es gibt ein breit gefächertes Versicherungssystem

Die Schweiz kennt für die Risiken des Lebens ein breit gefächertes Versicherungssystem. So kann, wer längere Zeit durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist, schon rasch den Überblick darüber verlieren, welche Versicherung wann benachrichtigt werden muss und Leistungen zu erbringen hat. Zu beachten sind dabei nicht nur die diversen Sozialversicherungen wie Krankenkasse, betriebliche Krankentaggeldversicherung, Invalidenversicherung, Pensionskasse, Unfallversicherung, Militärversicherung oder Ergänzungsleistungen, daneben gibt es häufig noch private Versicherungen wie zum Beispiel Zusatzversicherungen bei der Krankenkasse, private Krankentaggeldversicherungen, Versicherungen der Säule 3a und 3b oder Versicherungen zur Risikoabdeckung bei Darlehen, bei welchen Leistungsansprüche geltend zu machen sind.

Wir empfehlen rechtzeitige juristische Beratung

Neben Krankheit und Unfall können aber auch andere Themen wie Arbeitslosigkeit, Mutterschaft … wollen. Gerne beraten wir Sie auch im Hinblick auf Ihre (vorzeitige) Pensionierung, z.B. wie Sie mit Hilfe von Überbrückungsleistungen als arbeitslose Person die Zeit bis zum Pensionierungsalter finanzieren können.

Sollten die Renten nicht ausreichen, stellt sich die Frage, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Gerne beraten wir Sie schon frühzeitig darüber, worauf Sie im Hinblick auf ein Gesuch achten müssen.

Die Praxis zeigt, dass es sich für Versicherte zunehmend als schwierig erweist, ihren Leistungsanspruch auch durchzusetzen oder dass die Verjährung droht. Rechtzeitige juristische Beratung und Unterstützung ist dann unumgänglich.

Wir verfügen über langjährige Praxis in diesen Bereichen, sei es als Rechtsanwältin, in der Tätigkeit bei einer Aufsichtsbehörde, bei Versicherungen oder als Rechtsberaterin von grossen Unternehmen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in diesen Fragen.