Arbeitsrecht

Oft vielseitiger als gedacht

Ihre arbeitsrechtlichen Fragen sind oft vielschichtig und erfordern die Berücksichtigung verschiedener Rechtsquellen. Wir beraten Sie kompetent bei der Wahrung Ihrer Interessen. Unsere Tätigkeitsgebiete erstrecken sich auf das privatrechtliche Arbeitsverhältnis, das kollektive Arbeitsrecht und das öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnis. Wir unterstützen Sie sowohl beratend als auch prozessierend bei Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten als Arbeitnehmende oder Arbeitgebende, zur Teilzeitarbeit, Anstellung im Stundenlohn oder Arbeit auf Abruf, Arbeitsschutzbestimmungen, Datenschutz, Ausbildungsvereinbarungen, Arbeitszeugnissen, Mobbing und sexuellen Belästigungen, Konkurrenzverboten, Kündigungen, Freistellungen oder Auflösungsvereinbarungen. Ebenfalls unterstützen wir Sie bei der Vertrags- und Reglementsgestaltung, welche Ihre Bedürfnisse berücksichtigt.

Arbeits- und Versicherungsrecht greifen ineinander

Wünschen Sie eine Beurteilung oder Gestaltung von Anstellungsverträgen, Reglementen mit Personal-, Arbeitszeit-, Bonus- oder Spesenreglement und Weisungen? Gerne nehmen wir eine Gesamtwürdigung vor, wobei wir auch die versicherungsrechtlichen Auswirkungen berücksichtigen.

Bei Restrukturierungen, Massenentlassungen und bei Sozialplänen empfehlen wir eine individuelle Beratung. Dabei ist die Beachtung der arbeits- und der versicherungsrechtlichen Aspekte von grosser Bedeutung.

Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie kompetent beim Übergang vom Berufsleben (Arbeitsrecht) in den Ruhestand (Sozialversicherungen) infolge eines freiwilligen oder zwangsweisen vorzeitigen Austritts aus dem Erwerbsleben. Wir legen Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit ihren Vor- und Nachteilen dar, sodass Sie den für Sie optimalen Entscheid treffen.