Unfallversicherung

Wie ist die Abgrenzung zwischen Unfall und Krankheit?

Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind obligatorisch für Berufsunfälle versichert. Anders ist dies bei der Nichtberufsunfallversicherung geregelt: Erst ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 8 Stunden gilt auch hier das Obligatorium.

Die Leistungen der Unfallversicherung sind vielfältig: Neben Heilkosten (Arztkosten, Physiotherapie etc.) richtet sie Taggelder, Invalidenrenten, Hilflosen- und Integritätsentschädigungen aus, aber auch Leistungen bei Todesfällen durch Unfall wie Witwen/Witwer- und Waisenrenten. Wenig bekannt ist, dass die Unfallversicherung auch bei bestimmten Berufskrankheiten Leistungen erbringt.

Die Abgrenzung zwischen Unfall und Krankheit ist für juristische Laien häufig schwierig zu verstehen. Da aber die Leistungen bei Unfall meist vorteilhafter sind (beispielsweise keine Franchise und kein Selbstbehalt, Ausrichtung einer Invalidenrente), ist es ganz wichtig, dass die Zuordnung korrekt erfolgt. In der Praxis zeigt sich, dass Unfallversicherungen schon bei geringsten Zweifeln eine Zuständigkeit ablehnen. Es ist wichtig, dass Sie sich bei einem solchen Entscheid frühzeitig rechtlichen Rat holen, da eine Einsprache nach Fristablauf nicht mehr möglich ist.