Überbrückungsleistungen

Schwierigkeiten, eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Älteren Arbeitslosen fällt es zunehmend schwer, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Statistisch ausgewiesen ist, dass sie viel länger bei der Arbeitslosenversicherung gemeldet sind als jüngere Personen, bis sie eine neue Arbeitsstelle finden. Gelingt dies nicht bis zur Aussteuerung bei der Arbeitslosenversicherung, wurde für einige der Gang zum Sozialamt unvermeidbar.

Um dies zu vermeiden, wurden ab Juli 2021 die Überbrückungsleistungen eingeführt: Personen, die nach dem 58. Altersjahr ihre Arbeitsstelle verloren haben und nach 60 von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert worden sind, können je nach Vermögenssituation bis zum Bezug einer Altersrente Überbrückungsleistungen beziehen. Gerne beraten wir Sie über die Anspruchsvoraussetzungen.