Pensionskasse

Wichtige Unterscheidung zwischen BVG-Minimum und Überobligatorium

Der Bereich der Pensionskassen ist für Laien äusserst schwierig zu durchschauen: 1985 wurde das Obligatorium für alle Arbeitnehmenden eingeführt (BVG). Vielfach verfügen die Betriebe aber über Versicherungspläne, die über das gesetzlich festgesetzte Minimum (mit nicht sehr grosszügig bemessenen Leistungen) hinausgehen. Die Voraussetzungen, unter welchen diese Leistungen aber effektiv ausgerichtet werden, verlangen ein intensives Studium von Reglement und Rechtsprechung.

Deshalb ist eine frühzeitige Beratung schon bei Abschluss eines Anschlussvertrages bei einer Sammelstiftung wichtig. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung, Sie auf heikle Vertragsbestimmungen aufmerksam zu machen, damit niemand zwischen Stuhl und Bank fällt.

Personen, die ihre Arbeitsstelle wechseln und kurz darauf invalid werden, stehen häufig vor dem Problem, dass die alte wie auch die neue Pensionskasse die Zuständigkeit und damit eine Leistungspflicht ablehnen. In solchen Fragen unterstützen wir Sie kompetent, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Wer kurz vor der Pensionierung seine Arbeitsstelle verliert, sieht sich plötzlich auch damit konfrontiert, dass er keine Pensionskasse mehr hat, welche ihm später eine Rente auszahlt. Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten, dass Sie sich dennoch eine Rente sichern können.